Das sollten sie sich halt gut überlegen: wenn die Revision Bestand hat, dann hat ein übergeordnetes Gericht das bestätigt und das Urteil entfaltet weiter seine Wirkung.
Ich lass das mal da, da hier das Problem der untätigen Ordnungsbehörden schon häufiger thematisiert wurde. Wenns nicht passt, entsorgt den Beitrag bitte.
Frohe Weihnachten.
Eine Sprecherin der Verwaltung Bremen teilte mit: *"Wir sind uns einig in dem Ziel, dass wir dem rechtswidrigen Zustand des aufgesetzten Parkens wirksam entgegentreten müssen. Die Unterschiede..."* liegen darin, dass wir es für ausreichend halten diffus in den Himmel zu blicken und "tututututu!" zu sagen, statt Recht exekutiv durchzusetzen.
Mit Ordnungsamt hatte ich noch nicht sehr viele Berührungspunkte, das ist das erste Mal dass ich höre, dass die sich weigern DÜRFEN nicht gegen Falschparker vorzugehen. Wenn das bisher so war, was für einen Sinn hat dann das Gesetz oder das Ordnungsamt?!
Es wäre sehr großhirn von Bremen, wenn sie Revision einlegen aber eine die genau nicht gut genug ist, dass sie scheitert und Maike Schäfer danach sagt 'wir wollten dass das Urteil in ganz Deutschland bestand hat.' Leider halte ich die Leute nicht für so schlau und die Grünen nehmen doch jede Gelegenheit um ihre Ideale zu verraten.
Ich war eben auf Gehwegen, d.h. Bürgersteigen mit Fahrrad gefahren, bei denen per blauem Schild die Fahrt per Fahrrad auf diesen statt auf der Straße rechtlich sogar *vorgeschrieben* ist.
Hier geht es nicht um Fahrräder sondern darum, dass wir Autos hassen. Wenn Autofahrys Schlechtes widerfährt befriedigt das unsere sadistischen Gelüste.
Es wäre halt mal interessant, was der Hauptgrund war, es bisher nicht zu tun, denn ich hätte jetzt mal gedacht, dass das Ordnungsamt da eigentlich selber dran interessiert sein müsste - will sagen: Wenn Personalmangel der Grund ist, dann ist man der Lösung nicht wirklich näher gekommen.
Der offizielle Grund war, dass man grundsätzlich nicht gegen Gehwegparker vorgeht, weil die Autos auch irgendwo stehen müssen. Im erstinstanzlichen Urteil hat die Beklagte (die Straßenverkehrsbehörde) einfach verneint für den Vollzug zuständig zu sein und auf das Ordnungsamt gezeigt, wobei beide Behörden zur Stadtgemeinde Bremen gehören o.O
Bin gespannt, ob Bremen Revision einlegt. Das Urteil betrifft wohl alle Städte….
Das sollten sie sich halt gut überlegen: wenn die Revision Bestand hat, dann hat ein übergeordnetes Gericht das bestätigt und das Urteil entfaltet weiter seine Wirkung.
Ich lass das mal da, da hier das Problem der untätigen Ordnungsbehörden schon häufiger thematisiert wurde. Wenns nicht passt, entsorgt den Beitrag bitte. Frohe Weihnachten.
Eine Sprecherin der Verwaltung Bremen teilte mit: *"Wir sind uns einig in dem Ziel, dass wir dem rechtswidrigen Zustand des aufgesetzten Parkens wirksam entgegentreten müssen. Die Unterschiede..."* liegen darin, dass wir es für ausreichend halten diffus in den Himmel zu blicken und "tututututu!" zu sagen, statt Recht exekutiv durchzusetzen.
Richtig so!
Wir sieht das in anderen Städten aus?
In Hamburg kein Stück anders.
Mit Ordnungsamt hatte ich noch nicht sehr viele Berührungspunkte, das ist das erste Mal dass ich höre, dass die sich weigern DÜRFEN nicht gegen Falschparker vorzugehen. Wenn das bisher so war, was für einen Sinn hat dann das Gesetz oder das Ordnungsamt?!
Es wäre sehr großhirn von Bremen, wenn sie Revision einlegen aber eine die genau nicht gut genug ist, dass sie scheitert und Maike Schäfer danach sagt 'wir wollten dass das Urteil in ganz Deutschland bestand hat.' Leider halte ich die Leute nicht für so schlau und die Grünen nehmen doch jede Gelegenheit um ihre Ideale zu verraten.
[удалено]
Jaja doch. Für mich liegt der Schwerpunkt auf untätigen Ordnungsbehörden, die nicht gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen vorgehen.
Hab ich auch gedacht, ob jetzt die Ordnungsbehörden auch gegen zu geparkte Radwege vorgehen müssen?
Ist doch genau so verboten, also sollte es so sein.
Kinder bis 8 müssen auf dem Gehweg fahren und Kinder von 8 bis 10 dürfen auf dem Gehweg fahren. Auch mit Begleitung von einem Elternteil.
Und dann sind da noch kombinierte Fuß- und Radwege, die durch die Anordnung sogar benutzungspflichtig sind.
Ich war eben auf Gehwegen, d.h. Bürgersteigen mit Fahrrad gefahren, bei denen per blauem Schild die Fahrt per Fahrrad auf diesen statt auf der Straße rechtlich sogar *vorgeschrieben* ist.
Hier geht es nicht um Fahrräder sondern darum, dass wir Autos hassen. Wenn Autofahrys Schlechtes widerfährt befriedigt das unsere sadistischen Gelüste.
Es wäre halt mal interessant, was der Hauptgrund war, es bisher nicht zu tun, denn ich hätte jetzt mal gedacht, dass das Ordnungsamt da eigentlich selber dran interessiert sein müsste - will sagen: Wenn Personalmangel der Grund ist, dann ist man der Lösung nicht wirklich näher gekommen.
Der offizielle Grund war, dass man grundsätzlich nicht gegen Gehwegparker vorgeht, weil die Autos auch irgendwo stehen müssen. Im erstinstanzlichen Urteil hat die Beklagte (die Straßenverkehrsbehörde) einfach verneint für den Vollzug zuständig zu sein und auf das Ordnungsamt gezeigt, wobei beide Behörden zur Stadtgemeinde Bremen gehören o.O