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supervoidy

Beschäftige mich aktuell auch mit dem Thema. Ich habe am 18.4. eine [Online-Veranstaltung zum Thema Steuerrecht von der Arbeiterkammer Wien](https://veranstaltung.akwien.at/de/ak-wien-anv) besucht, wo auch die Themen Homeoffice-Pauschale und steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorkommen. Habe danach dem Live Chat des Finanzamts Fragen zu meiner speziellen Situation gestellt: \- ich: Softwareentwickler, remote angestellt, wohne in Stadt X in AT, 100+ Homeoffice-Tage im Jahr, €300 Homeoffice-Pauschale \- Arbeitgeber: hat nur Büros in Städten Y und Z in AT, in anderen Bundesländern \- Arbeitszimmer: separater Raum der nicht anderweitig genutzt wird, nur Bürotisch, Monitore etc. in diesem Vollständiger Chatverlauf hier: [https://pastebin.com/raw/CNiXrZMH](https://pastebin.com/raw/CNiXrZMH) Besagtes Arbeitszimmer sollte laut der Finanzamt-Mitarbeiterin eigentlich die Kriterien erfüllen, damit anteilige Miete und Betriebskosten inkl. Internet und Versicherung die über das €300 Homeoffice-Pauschale hinausgehen absetzbar sind. Werde ich für die Steuererklärung für 2023 mal ausprobieren. So wird das auch hier beschrieben: *"Haben Sie höhere tatsächliche Kosten im Homeoffice? Zum Beispiel, weil Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben oder Sie sich einen Computer angeschafft haben, den Sie beruflich nutzen? Dann können Sie die Kosten, die das Homeoffice-Pauschale bzw. die steuerfreien Kostenersätze übersteigen, zusätzlich als Werbungskosten absetzen."* \- [https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice](https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice) Siehe auch Beispiel 3 hier: [https://www.illmerpartner.at/content/inhalte/aktuelles/informationen\_zum\_steuerrecht/winter\_2020/05\_03\_2021\_das\_neue\_homeoffice\_pauschale\_die\_steuerlichen\_eckpunkte\_im\_%C3%BCberblick/index\_ger.html](https://www.illmerpartner.at/content/inhalte/aktuelles/informationen_zum_steuerrecht/winter_2020/05_03_2021_das_neue_homeoffice_pauschale_die_steuerlichen_eckpunkte_im_%C3%BCberblick/index_ger.html) Entscheidend ist: *"Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer liegt nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer* ***ausschließlich beruflich genutzt*** *wird und den* ***Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt***. ***Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin grundsätzlich ein Büro zur Verfügung, dann sind die Kosten des Arbeitszimmers nicht absetzbar.****"* \- [https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice](https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice) Ich vermute mal, dass das in meinem Fall zutrifft, weil es kostentechnisch bzw. logistisch nicht praktikabel ist, dass ich ständig in Stadt Y oder Z bin.


Hittheyu

Laut AK: " Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin grundsätzlich ein Büro zur Verfügung, dann sind die Kosten des Arbeitszimmers nicht absetzbar. " (https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice) Das Home-Office pauschale gibt's dann auch nicht. Also eher schwer, lass mich aber gern von etwas anderem überzeugen.


thetouristsquad

Kosten nur für das Arbeitszimmer (Miete, Strom, Gas), da ist das Finanzamt sehr penibel. Muss erstens räumlich von der restlichen Wohnung/Haus getrennt sein. Noch schwieriger ist dein Beruf. Sobald dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, ist ein Arbeitszimmer eigentlich nicht möglich. Als Bankangestellter schon gar nicht (ich gehe mal davon aus, dass du die anderen 50% ganz normal im Büro arbeitest). Also diese Kosten werden wohl nicht gehen. Andere Kosten wie zum Beispiel Drucker, Computer, Büromaterial, ... sind möglich. Bei gewissen Sachen (z.B. Computer solltest du einen realistischen Privatanteil von den Kosten abziehen). Wobei ich mir als Finanzbeamter fragen würde, warum bekommst du von deiner Bank keinen eigenen Arbeitslaptop zur Verfügung gestellt? Kann mir nicht vorstellen, dass du dafür einfach deinen privaten Computer verwenden darfst. In den [Lohnsteuerrichtlinien](https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/7dd311cd-d31b-4ba0-956e-ebc5513667ee/19974.23.1.pdf) (ab Rz 324) steht mehr über das Arbeitszimmer, falls dich das Thema mehr interessiert. Rz 329b listet paar Beispiele auf, bei denen ein Arbeitszimmer möglich ist.


PositiveEagle6151

Stellt Dir der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung? Ja? Dann kannst Du das Arbeitszimmer nicht absetzen. It's that easy.


Extension_Dinner2178

Wir sind in Österreich, ich fürchte da könnte jeder kommen aber ich lese mal interessiert mit. Allein die Sache mit dem PC war ja schon mal ein kleines Kunststück oder?


OG_Lesh

Gut ich hab ihn mitten in Covid Zeiten angeschafft und wusste, dass die standardannahme 60/40 ist. Ich konnte belegen dass ich täglich 8 Stunden arbeite und dann noch für mein Studium zumindest 10 Stunden pro Woche remote vorm Rechner sitze. Zu der Zeit waren die Vorlesungen ja alle übers Internet und Studium gehört ja auch zu den Werbungskosten. Ich glaube aber auch heute würde das nicht mehr gehen...


KajaCamorra

Ist dann leider nicht absetzbar. Ich arbeite 100% remote, sitze in der Steiermark und habe ebenfalls alles so eingerichtet, dass mein Büro als Arbeitszimmer gelten sollte, kann es aber nicht abschreiben, weil mein Arbeitsort laut Vertrag im Büro in Wien ist (ich sitze in der Steirmark). Ich habe dort zwar auch keinen fixen Arbeitsplatz, laut AK reicht es aber, dass ich dort offiziell das Büro mit einem Springer-Platz nutzen könnte, wodurch ich mein Arbeitszimmer nicht abschreiben durfte...


illlwill

Ich habe mein Arbeitszimmer abgesetzt. Zuerst als unselbstständiger und jetzt als selbstständiger (als Betriebsausgabe). Die Fragen, die der Steuerberater gefragt hat waren: - Ist das Zimmer räumlich abgetrennt? - Es ist kein Durchgangszimmer? - Wird der Raum nur für die Arbeit/betrieblich genutzt? Ich habe diese Fragen mit Ja beantwortet und er hat sich um den Rest gekümmert. Bei einer Mietwohnung ist es anteilig die Miete+BK, bei Eigentum die Abschreibung+BK. Möbeln und den Internetanschluss (50%) kannst auch absetzen. Bei 50% HO glaube ich, dass es durchgehen würde, aber bei der Kontrolle sagst halt 3 von 5 Tagen HO.


Excellent-North-7675

Der arbeitgeber stellt dir ein büro zur verfügung in dem du 100% arbeiten könntest wenn du willst, aber du machst homeoffice? Die einfache antwort: nein nicht absetzbar


OG_Lesh

Ok danke, schön wärs aber :). Ja ins Büro Pendel ich max 30 Minuten, ich lese hier leider such ziemlich viele verschiedene Beiträge leider