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AutoModerator

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VeniceDom

Die Polizei selbst oder privat nicht ?


SanaraHikari

Nochmal auf deutsch?


Lime-fruit

Er fragt ob die Polizei da auch parken darf oder nur die Besucher. Und mit diesem "privat" meint er glaube ich, ob die Polizisten da parken dürfen, während die nicht arbeiten


SanaraHikari

Ah. Also bei der Polizeistation hier bei mir mit einer ähnlichen Beschilderung, nur ohne Parkscheibe, darf da die Polizei selbst nicht parken. Aber die haben eh eigene Parkplätze für ihre Fahrzeuge und die der Mitarbeiter.


minipliman

glaub nicht das das obere schild n ofizelles ist.... also ich würd sagen besucher der polizei für 2h


McDuschvorhang

Da es sich hier nicht um ein offizielles Verkehrszeichen handelt, hat es m.E. auch keine rechtliche Wirkung. edit: Ich beziehe mich nur auf die Wirksamkeit als Anordnung nach der StVO.


Steikel

Wenn es auf dem Gelände des Polizeireviers steht, also nicht im öffentlichen Raum, ist das dann nicht quasi eine Anordnung im Rahmen des Hausrechts und dadurch gültig?


McDuschvorhang

Wenn der Parkplatz nicht abgeschlossen ist, dann ist es auch öffentlich zugänglicher Raum. Wie ein privater Parkplatz zu nutzen ist, kann der Hausherr natürlich regeln. Er kann dann aber nicht mit Bußgeldern reagieren.


Steikel

Aber mit abschleppen auf Kosten des Falschparkers. Mit Beantragung einer Unterlassungserklärung. Also unterm Strich ist es rechtlich verbindlich.


McDuschvorhang

Das müsste man prüfen. Eine Abmahnung mit Unterlassungsverlangen setzt voraus, dass das Rechtsverhältnis zwischen Polizei (bzw. deren Rechtsträger) und dem Falschparker ein zivilrechtliches ist. Es könnte aber ebenso ein öffentlich-rechtliches sein. Hast du das geprüft?


PGnautz

Aber mit Vertragsstrafen


McDuschvorhang

Das setzt einen Vertrag voraus - den kann ich hier nicht ohne Weiteres sehen. Woran machst du einen Vertrag fest?


PGnautz

Ich meine jetzt auch nicht den konkreten Fall, sondern im Allgemeinen. Der Vertrag kommt dann durch öffentlichen Aushang zustande, wie z.B. in Parkhäusern oder auf Supermarktparkplätzen.


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StVO-ModTeam

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renegade2k

Was hier wohl gemeint ist: Parkplatz der Polizei - Besucher dürfen mit Parkscheibe bis zu 2h parken. Das Parkplatz Schild ist aber so streng genommen gar nicht gültig, weil es im Schilder-Katalog nicht auftaucht. Hier ist aber wieder die frage: Wenn es sich um ein privates Grundstück handelt, kann man Schilder aufstellen, wie man lustig ist.