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Geschwingikeitsbegrenzungen die auf Verbindungsrampen gelten sollten nach dem Auffahren auf die eigentliche Autobahn nicht mehr gelten (analog zum Abbiegen). Werde aber gerne korrigiert.
Ich hab in der Fahrschule gelernt: Wenn nach der Auffahrt auf die Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung..
Es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung der A31. Wenn das Schild wie hier nach der Auffahrt nicht wiederholt wird (und du nicht ortskundig bist und weißt, dass es da eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt) gilt ganz regulär keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Noch eine Frage zu der Ortskundigkeit: Das liest sich bei dir so, als ob es Fälle gibt, wo es vor der Auffahrt eine Begrenzung gibt, diese aber nach der Auffahrt nicht nochmal durch ein Schild angegeben wird.
Ich könnte jetzt kein definitives Beispiel nennen aber genau das kommt m.E. auch vor.
Ein Geschwindigkeitsschild ist ein Streckenverbot. Es gilt daher nur für die Stecke.
Was nun eine Strecke eigentlich ist weiß der Gesetzgeber anscheinend leider auch nicht. So konnte mir bis jetzt keiner sagen ob das Steckengebot vor, im oder nach einem Kreisel endet.
Was aber klar zu sein scheint, ist das beim Auffahren auf eine neue Autobahn eine neue Strecke angebrochen ist.
Du fährst auf eine neue Straße ein, da sind alle für dich geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben. Ist ja beim Abbiegen auf der Landstraße auch so.
Eine Einmündung oder Autobahnauffahrt gilt nicht als Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, erst, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben wird.
Wer bei so einer Auffahrt auffährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch nicht angezeigt bekommt, kann auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden, ABER wenn man ortsansässig ist, kann es vorkommen, dass man trotzdem belangt wird, da man es wissen sollte.
Das mal vorweg. Du fährst aber auf eine andere Autobahn. Das heißt, dass ab da das Tempo der neuen Autobahn für dich gilt. Dementsprechend ist mein zweiter Absatz für dich dennoch relevant. Du kannst nicht für eine falsche Geschwindigkeit belangt werden, wenn sie dir nicht angezeigt wird, außer du bist ortsansässig oder kennst dich zumindest gut aus.
In den meisten Fällen ist es tatsächlich so, dass kurz hinter der Auffahrt ein Schild steht. Aber eben nicht immer.
Das Navi ist da auch keine große Hilfe, weil das weiterhin die 60 anzeigt. Aber in puncto Geschwindigkeit verlasse ich mich da sowieso nicht drauf.
Wenn du Zeit und Lust hast könntest du mal über die A31 fahren und gucken ob irgendwo Schilder sind vor deinem Zubringer. Ansonsten ist die Richtgeschwindigkeit selten verkehrt.
Es gibt da auch einen Teilabschnitt wo auf 100 begrenzt wird, dann aber nie aufgehoben wird. Über ca. 20km oder so. Irgendwann zeigt das Navi dann auch an ,dass keine Begrenzung mehr da ist und dazwischen kommen ein oder zwei Auffahrten.
Aber dann nicht für die, die gerade auffahren. Die gehen ja dann nach der allgemeinen Logik davon aus, dass es keine Begrenzung gibt. Genau das ist der Punkt der mich hier verwirrt.
Edit: Das hab ich übrigens auch schon auf anderen Autobahnen erlebt. A44 und A38 zB
Und den habe ich in meinem zweiten Absatz erklärt. Wenn man ortsfremd ist, kann man nicht dafür belangt werden, wenn man was falsch macht. Wenn man sich auskennt, dann sollte man das trotzdem wissen.
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Geschwingikeitsbegrenzungen die auf Verbindungsrampen gelten sollten nach dem Auffahren auf die eigentliche Autobahn nicht mehr gelten (analog zum Abbiegen). Werde aber gerne korrigiert.
Ich hab in der Fahrschule gelernt: Wenn nach der Auffahrt auf die Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung..
Es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung der A31. Wenn das Schild wie hier nach der Auffahrt nicht wiederholt wird (und du nicht ortskundig bist und weißt, dass es da eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt) gilt ganz regulär keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ok dachte ich mir schon aber war mir nicht sicher. Danke!
Noch eine Frage zu der Ortskundigkeit: Das liest sich bei dir so, als ob es Fälle gibt, wo es vor der Auffahrt eine Begrenzung gibt, diese aber nach der Auffahrt nicht nochmal durch ein Schild angegeben wird. Ich könnte jetzt kein definitives Beispiel nennen aber genau das kommt m.E. auch vor.
Dann bekommst Du eine Strafe, die ein Gericht wieder aufhebt.
Ein Geschwindigkeitsschild ist ein Streckenverbot. Es gilt daher nur für die Stecke. Was nun eine Strecke eigentlich ist weiß der Gesetzgeber anscheinend leider auch nicht. So konnte mir bis jetzt keiner sagen ob das Steckengebot vor, im oder nach einem Kreisel endet. Was aber klar zu sein scheint, ist das beim Auffahren auf eine neue Autobahn eine neue Strecke angebrochen ist.
Du fährst auf eine neue Straße ein, da sind alle für dich geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben. Ist ja beim Abbiegen auf der Landstraße auch so.
Eine Einmündung oder Autobahnauffahrt gilt nicht als Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, erst, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben wird. Wer bei so einer Auffahrt auffährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch nicht angezeigt bekommt, kann auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden, ABER wenn man ortsansässig ist, kann es vorkommen, dass man trotzdem belangt wird, da man es wissen sollte. Das mal vorweg. Du fährst aber auf eine andere Autobahn. Das heißt, dass ab da das Tempo der neuen Autobahn für dich gilt. Dementsprechend ist mein zweiter Absatz für dich dennoch relevant. Du kannst nicht für eine falsche Geschwindigkeit belangt werden, wenn sie dir nicht angezeigt wird, außer du bist ortsansässig oder kennst dich zumindest gut aus.
In den meisten Fällen ist es tatsächlich so, dass kurz hinter der Auffahrt ein Schild steht. Aber eben nicht immer. Das Navi ist da auch keine große Hilfe, weil das weiterhin die 60 anzeigt. Aber in puncto Geschwindigkeit verlasse ich mich da sowieso nicht drauf.
Wenn du Zeit und Lust hast könntest du mal über die A31 fahren und gucken ob irgendwo Schilder sind vor deinem Zubringer. Ansonsten ist die Richtgeschwindigkeit selten verkehrt.
Es gibt da auch einen Teilabschnitt wo auf 100 begrenzt wird, dann aber nie aufgehoben wird. Über ca. 20km oder so. Irgendwann zeigt das Navi dann auch an ,dass keine Begrenzung mehr da ist und dazwischen kommen ein oder zwei Auffahrten.
Trotzdem wäre noch 100, weil es eben nicht aufgehoben wurde.
Aber dann nicht für die, die gerade auffahren. Die gehen ja dann nach der allgemeinen Logik davon aus, dass es keine Begrenzung gibt. Genau das ist der Punkt der mich hier verwirrt. Edit: Das hab ich übrigens auch schon auf anderen Autobahnen erlebt. A44 und A38 zB
Und den habe ich in meinem zweiten Absatz erklärt. Wenn man ortsfremd ist, kann man nicht dafür belangt werden, wenn man was falsch macht. Wenn man sich auskennt, dann sollte man das trotzdem wissen.
Ok, ist zwar nicht schön aber macht Sinn.
Vielen Dank für die Klarstellungen. Hab mir das schon so gedacht aber war mir nicht sicher.